Stiftungsfonds Jugend und Demokratie

«Die Schweizer Demokratie Stiftung fördert seit vielen Jahren Projekte und Organisationen für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie weltweit. Nun wendet sich die Stiftung verstärkt der Schweiz zu: mit dem neuen Fonds Jugend und Demokratie und einem mit einer Preis­summe von 10´000 Franken dotierten jugend + demokratie Preis»

Die Schweizer Demokratie Stiftung (SDF) konnte 2020 eine erstmalige und zweckbestimmte Zuweis­ung von 100‘000 Franken entgegennehmen um damit den Fonds „Jugend und Demokratie“ schaffen.

Der Stiftungsrat der SDF sieht in der Mobilisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur politischen Partizipation ein wichtiges und zukunftsträchtiges Element.

Finanzielle Beiträge

Mit den Mitteln des Fonds sollen Organi­sa­tionen und Projekte unterstützt werden, die vornehmlich von Jugend­l­­ichen und jungen Menschen bis 30 Jahre betrieben werden. Diese müssen den Zielen und Kriterien des Fonds „Jugend und Demokratie“ entsprechen und dem Mehrjahresprogramms 2020-2022 der SDF nahe kommen.

Ziele und Kriterien sind die Förderung der Demokratie, der Partizipation von Jugendlichen und jungen Menschen am öffentlichen Leben und an der Politik, der Einsatz für eine offene Schweiz im Sinne einer welt­offe­nen freiheitlichen Gesellschaft und der Einsatz für eine Politik, die Polarisierung vermeidet und auf breit abgestützte gesellschaftspolitische Kompromisse hinwirkt.

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Preis «jugend + demokratie»

Die SDF zeichnet zudem mit dem Preis «jugend + demokratie» Preisträger*innen aus, die sich umfassend und vertieft mit der Beteiligung junger Menschen in und mit der Demokratie» auseinan­dersetzen. Ausgezeichnet werden besondere Leistungen von Individuen, Vereinen, Grup­perungen, Institutionen, allenfalls Gemeinden. Der Preis wird in ge­eigneter Form öffentlich ausgeschrieben.

Anlässlich der Verleihung werden 10‘000 Franken überreicht. Der Preis wird in ge­eigneter Form der Öffentlichkeit kommuniziert.

Verfahren

Die Gewährung von Beiträgen aus dem Fonds „Jugend und Demokratie“wird von einem Stiftungs­ausschuss beschlossen, der aus drei Personen besteht, identisch dem Aus­schuss für die Preisvergabe.

Der Stiftungsrat kann zudem über weitere Fonds­zu­weisungen befinden. Er ist bestrebt, Dritte für Zuwendungen an den Fonds zu gewinnen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an adrian.schmid@swissdemocracy.foundation

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